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Was wird bei einer Autobewertung geprüft?

Autobewertung, Wertgutachten

Spätestens beim Verkauf eines Fahrzeugs stellt sich die Frage nach dem gegenwärtigen Marktwert. Neben grundlegenden Fahrzeuginformationen hängt dieser von zahlreichen Faktoren wie der Laufleistung oder dem allgemeinen Zustand ab. Eine Ermittlung des Werts erfolgt im Zuge einer Autobewertung, in der sämtliche Wertminderungen sowie Steigerungen Beachtung finden.

Kriterien bei der Autobewertung

Ausgangslage bei der Autobewertung bildet der damalige Neuwert eines Fahrzeugs, anhand dessen sich in Anbetracht des zeitabhängigen Wertverlusts durch Verschleiß und Schäden sich letztlich der aktuelle Wert ableitet. Generelle Fahrzeugdaten wie Modell und Baujahr sind den Fahrzeugpapieren entnehmbar. Mittels dieser Daten ist der Vergleich mit ähnlichen Fahrzeugen möglich. Vorerfahrungen und Kenntnisse über Fahrzeuge können die Datenermittlung erleichtern. Je mehr Informationen vorhanden sind, desto genauer fällt die selbstständige Preisdiagnose aus. Der Abgleich des Fahrzeugs lässt sich bei lokalen Autohändlern oder Autobörsen im Internet durchführen. Da Preise abhängig von der Verkaufsplattform stark schwanken, lohnt sich oftmals die Einholung einer professionellen Meinung. Unabhängig davon sind folgende Faktoren wichtig bei der Fahrzeugbewertung:

  • Fahrzeugtyp und Marke
  • Fahrzeugmodell und Baujahr
  • Zeitpunkt der Erstzulassung
  • Angaben zum Scheckheft
  • Vorhandene Mängel und Schäden
  • Zustand von Felgen und Reifen
  • Frühere Unfallschäden
  • Vorhandene Sonderausstattung

Wer führt die Bewertung durch?

Mit den gesammelten Daten ist eine objektive Bewertung durch neutrale Dienstleister wie die DAT möglich. Durch Marktforschung in der Autobranche und auf Grundlage zahlreicher Verkaufswerte liefert die Deutsche Automobil Treuhand Anhaltspunkte zur genauen Preisermittlung. Individuelle Werte fließen nicht in die Bemessung, weshalb die Beauftragung eines Gutachters im Anschluss empfehlenswert ist. Als Alternative dient die Schwacke-Liste, die einen ungefähren Restwert von Kraftfahrzeugen anhand des Kilometerstandes, des Fahrzeugtyps und dem Baujahr liefert. Eine ständige Aktualisierung gewährleistet eine möglichst zeitgemäße Wertangabe. Neben Straßenfahrzeugen umfasst die Liste auch Nutzfahrzeuge oder Boote. Die Abfrage geht allerdings mit einigen Kosten einher, die bei rund 10 Euro liegen.

Deutlich zielführender und genauer ist die Preisermittlung über einen Sachverständigen, der eine präzise Wertangabe anhand individueller Gegebenheiten stellen kann. Die Einschätzung ist für eine nachvollziehbare Preisermittlung stets begründet. Das so zusammengestellte Wertergebnis ist in einem sogenannten Wertgutachten detailliert aufgelistet. Gutachter lassen sich über den TÜV beauftragen. Neben dem aktuellen Wert beinhaltet ein solches Gutachten zudem den Zeitwert.

Tipp: Ein Gutachten ist während der Hauptuntersuchung durchführbar.

Im Falle eines Gutachtens vor Ort fallen Kosten in Höhe von rund 125 Euro an. Soll die Prüfung am Fahrzeugstandort erfolgen, kommen Kosten für die Anfahrt des Sachverständigen hinzu. Optional zum TÜV bietet auch die DEKRA einen ähnlichen Service. Hier ist die Prüfung nur in den Räumlichkeiten der DEKRA möglich. Kosten in Höhe von rund 150 Euro entstehen durch die Dienstleistung. Da die Kapazitäten beider Dienstleister häufig ausgeschöpft sind, ist bei der Terminvergabe mit langen Wartezeiten zu rechnen. Steht ein Notverkauf an oder findet der Verkauf unter Zeitdruck statt, bietet sich die Beauftragung eines privaten Gutachters an, der allerdings höhere Kosten veranschlagt.

Bildnachweis:
Wellnhofer Designs – stock.adobe.com